Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Web-Anwendung Impuls-Stopp und erfolgt im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) bzw. des European Accessibility Act (EAA).
Stand der Vereinbarkeit
Die Anwendung ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA (Grundlage EN 301 549) teilweise vereinbar. Eine vollständige, durch ein unabhängiges Prüflabor bestätigte Konformität steht noch aus.
Auszufüllen/präzisieren nach professionellem BITV-/WCAG-Test.Bereits umgesetzte Maßnahmen
- Vollständige Tastaturbedienung über echte Bedienelemente
- Sichtbarer Tastatur-Fokus
- Formularfelder mit zugeordneten Beschriftungen und ARIA-Angaben an den Reglern
- Alternativtexte für Produktbilder
- Ausreichende Farbkontraste
- Semantische Struktur (Überschriften, Bereiche) und deutsche Sprachauszeichnung
- Selbst gehostete Schriften (keine externen Abhängigkeiten)
Noch nicht vollständig barrierefreie Inhalte
- Dekorative Emojis sind teilweise noch nicht durchgängig vor Screenreadern ausgeblendet.
- Dynamisch nachgeladene Inhalte (Kataloglisten) kündigen ihren Ladezustand noch nicht über Live-Bereiche an.
- Eine unabhängige Prüfung auf alle WCAG-2.1-AA-Kriterien steht aus.
Feedback und Kontakt
Sind dir Barrieren aufgefallen? Melde sie uns gern — wir antworten innerhalb von
5 Werktagen:
E-Mail: ullrich.mann@gmail.com
Durchsetzungsverfahren
Solltest du keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, kannst du dich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Für private Anbieter in Deutschland ist dies die Schlichtungsstelle Barrierefreiheit beim BMAS (soweit einschlägig) bzw. die zuständige Marktüberwachungsbehörde nach BFSG.
Diese Erklärung wurde am 21.06.2026 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung. Sie ist nach einer unabhängigen Prüfung zu aktualisieren.